Die meisten Menschen mit denen ich über digitale Freiheitsrechte und den Schutz ihre Online-Privatsphäre spreche, glauben instinktiv das sie durch unser Grundgesetz und den daraus abgeleiteten Gesetzen gut geschützt sind.

Welche Grundrechte wir wirklich haben, was sie bedeuten und wie unser Rechte auf Privatsphäre und Online-Sicherheit einschränkt werden können, erfährst du hier.

Unsere Grundrechte

Die folgenden drei Artikel des Grundgesetzes / der Grundrechte bilden die Basis zum Schutz unser Privatsphäre im Internet. Sie schützen auch unsere persönlichen Daten.

GG Art. 1 Abs. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

GG Art.2 Abs. (1) – Persönliche Freiheitsrechte – Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

GG Art.10 Abs. (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Aus diesen Artikeln lassen sich laut Bundeszentrale für politische Bildung die sogenannte Schutzrechte des Persönlichkeitsrechtes ableiten. Das sind zum Beispiel:

Das Recht am eigenen Bild.

Das Recht am geschriebenen Wort

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – meine Daten sind nur meine Daten

Das IT-Grundrecht

Abgeleitet aus den Grundrechten, haben wir in Deutschland noch das  IT-Grundrecht

Dieses Grundrecht wurde 2008 in einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrechten abgeleitet und garantiert die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Im Klartext bedeutet es, dass niemand deinen Computer, Smartphone oder Pad infiltrieren oder manipulieren darf. Das gilt auch für andere elektronische Geräte wie z.B. SmartHome-Technik.

Wie und warum kann man Grundrechte einschränken?

Grundrechte stellen individuelle Persönlichkeitsrechte dar. Sie stehen uns nur solange zu, solange wir bei der Ausübung unseres Rechtes keinen Anderen einschränken bzw. nicht gegen Gesetze verstoßen. Das finde ich nachvollziehbar und in Ordnung.

Die Tatsache, dass ich bei der Ausübung meiner Grundrechte niemanden einschränken darf, gibt leider auch dem Gesetzgeber / der amtierenden Regierung die Möglichkeit mit konstruierten “höheren Interessen” die Grundrechte des Einzelnen einzuschränken.

Diese höheren Interessen sind z.B. die Terror-Bekämpfung, nicht näher bezeichneter Extremismus, Internetkriminalität und immer wieder auch Kinderpornografie.

Ein Katz und Maus Spiel was immer gleich abläuft

Eine Regierungsmehrheit im Bundestag (in Deutschland bis 2021 getrieben von CDU/CSU und SPD), beschließt ein neues Grundrecht-einschränkendes Überwachungsgesetz. Obwohl die abstimmenden Politiker wissen, dass dieses Gesetz vom Ausmass der Überwachung nicht verhältnismäßig und dadurch wahrscheinlich verfassungswidrig ist, wird es zunächst beschlossen. Die darin enthaltenen Grundrechtseinschränkung werden als alternativ-los dargestellt.

Wir sollen unsere Freiheit für vermeintlich mehr Sicherheit opfern.

Gezielte und rechtsstaatliche Ermittlung soll durch anlasslose Massenüberwachung aller 82 Millionen Einwohner ersetzt werden.

In der Regel argumentieren die Vertreter von Ermittlungsbehörden, dass sie ohne neuen Überwachungsmethoden die Bürger und den Staat nicht schützen könnten. Oft wird die Bedrohung dabei überhöht und Angst erzeugt.

Natürlich klagen dann engagierte, gesellschaftliche Gruppen und Bürgerbewegungen gegen unverhältnismäßige und zeitlich nicht befristete Grundrechtseinschränkungen beim Bundesverfassungsgericht. Das führt zum Glück oft dazu, dass dieser Gesetze “einkassiert” oder eine Nachbesserung eingefordert wird.

Wie geht es weiter?

Der zweite Teil dieser Artikelserie heisst  Überwachung – Warum dürfen die das? Ich habe dort eine Übersicht erstellt, welche Grundrecht-einschränkenden Überwachungsgesetze es in Deutschland bzw. Europa gibt und wie darum gestritten wird.

Quellen, Tipps und Links zum Weiterlesen

Bundeszentrale für politische Bildung, Die Grundrechte, 16.03.2022

Bundeszentrale für politische Bildung, Checkliste – Persönlichkeitsrechte, 16.03.2022

Bundesverfassungsgericht, Das IT-Grundrecht – Urteil vom 27. Feb. 2008, 16.03.2022