Update von 20.09.2022 – Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch. Der europäische Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und
unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Mehr dazu bei Netzpolitik.org.


Die EU, Regierungen der Mitgliederländer und Ermittlungsbehörden wollen gern all unsere Telefonanrufe, unser Bewegungsverhalten, unsere sozialen und geschäftlichen Kontakte u.v.a einfach mal so auf Vorrat speichern. Man nennt das auch „anlasslose Vorratsdatenspeicherung“. Anlasslos, da es grundlos ist. Es ist ein harter Eingriff in unsere Freiheitsrechte und der Kampf um die Daten von 500 Millionen Europäern „tobt“ jetzt schon viele Jahre.

Warum wischen Politiker, Menschen die unsere Interessen vertreten sollten, so etwas nicht einfach vom Tisch?

Fallaufklärung vs. Grundrechtseinschränkung

Als Begründung geben Politiker und Ermittlungsbehörden meist vor, uns nur so vor Terroranschläge und internetbasierter Kriminalität (wie z.B. Kinderpornografie) schützen zu können. Nicht selten schüren sie dabei Angst vor solchen Ereignissen, um uns so die Freiheitseinschränkung alternativlos erscheinen zu lassen. Es gibt aber bisher keine Belege, keine Statistik für eine verbesserte Aufklärungsrate. Datenschutz.org (3) beschreibt z.B., dass es in Frankreich trotz Vorratsdatenspeicherung keine signifikant, erhöhte Aufklärungsrate gibt.

Auch ist die Datenspeicherung aller Bürger (und der damit verbundenen Gefahren), um die Kriminalität einiger aufzuklären, nicht verhältnismäßig.

Gefahren der Vorratsdatenspeicherung

Zuerst und vor allem ist diese Datenspeicherung ein Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Durch das Wissen, dass diese Daten gespeichert werden, wird eine Art Selbstzensur erzeugt. Bestimmte Informationen werden ggf. nicht mehr am Telefon besprochen oder per SMS geteilt. So wird das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdet. Unklar ist auch, wie diese Daten (einmal erhoben) vor Missbrauch und unberechtigter Weitergabe geschützt werden und wie sichergestellt wird, wann und ob sie gelöscht werden.

Teilsiege der Vernunft

Zum Glück gibt es aber Teilsiege der Vernunft, wie etwa die Entscheidung unseres Bundesverfassungsgerichtes (1), die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auszusetzen oder die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (2), der pauschale, anlasslose Vorratsdatenspeicherung ablehnt.

Sicher ist aber auch, dass es immer wieder juristische Einwände, neue Ideen von Regierungen, EU-Rat und der EU-Kommission geben wird, um diese Teilsiege zu untergraben. Auch andere Vorratsdaten wie unsere biometrischen Daten (z.B. Fingerabdrücke) oder die KFZ-Kennzeichen sind bereits in Gefahr.

Für ein Verbot von pauschaler Massenüberwachung!

Einfach unbeschwert leben? Wieder telefonieren, chatten und reden ohne Einschüchterung durch den Staat?

Die Initiative „Jeder Mensch“ setzt sich dafür ein, dass unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Selbstbestimmung auch in der digitale Welt gelten. Schon über 240.000 Menschen in Europa haben mit abgestimmt. Bist du auch dabei? Dann kannst du hier deine Stimme abgeben.

Quellen, Tipps und Links zum Weiterlesen